Mittelverwendung - Vereinswelt.de
2019-6-26 · Das bedeutet: Die Anerkennung als gemeinnützig kann Ihr Verein nur dann verlieren, wenn Sie die unzulässigen Rücklagen innerhalb der gesetzten Frist nicht auflösen. Oder anders herum: Kommen Sie der Aufforderung des Finanzamts fristgerecht nach, bleibt Ihrem Verein die Gemeinnützigkeit erhalten.